Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen von Arne Gloe, Marienstr.55 in 24534 Neumünster, im weiteren
mondfish - grafik, webdesign und programmierung genannt.
Stand: Juni 2009

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1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen mondfish - grafik, webdesign und programmierung (Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach der Bereitstellung widerspricht.

1.2. Ein Vertrag kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags per E-Mail, Fax oder Post, spätestens jedoch durch die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist, soweit nicht anders vereinbart, ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mondfish - grafik, webdesign und programmierung, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5. Vorschläge oder Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1. Sofern keine anderen, individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

3.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4. Fremdleistungen

4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4.3. Der Auftragnehmer kommt nicht für von Druckereien, Providern oder anderen Dienstleistern ausgesprochene Preiserhöhungen auf.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von mondfish - grafik, webdesign und programmierung hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

5.4. Bei Zahlungsverzug kann mondfish - grafik, webdesign und programmierung Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt und Rückgabepflicht

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Herausgabe von Daten

7.1. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.

7.2. Gefahr und Kosten des Transports von auf Auftraggeberwunsch versendeten Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.3. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1. Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer vor Ausführung einer Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

8.2. Soll der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens 5 einwandfreie Muster unentgeltlich. mondfish - grafik, webdesign und programmierung ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Inhalt und Haftung

9.1. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seines Produktes verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, der Auftragnehmer unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.

9.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

9.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt mondfish - grafik, webdesign und programmierung gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung. mondfish - grafik, webdesign und programmierung tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Gesamtinhaltes.

9.5. Die vom Auftraggeber verlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

9.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die vereinbarten Änderungsschleifen hinausgehen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Auftragnehmers (Hamburg) als Gerichtsstand vereinbart.

11.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.


 
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